Erstellungsdatum 2018-06-05 08:23:23

Wer möchte bei diesem schönen Wetter sich nicht draußen aufhalten und grillen. Hier besteht die Möglichkeit die Grillplätze der Gemeinde Starzach zu nutzen.

Wir bitten Sie bei der Nutzung der Grillplätze jedoch die jeweiligen Benutzungsordnungen zu beachten, wobei uns folgende Punkte besonders wichtig sind:

  • Brandschutz:
    Die Grillstelle darf nur mit Holz und Holzkohle befeuert werden. Das Brennmaterial ist mitzubringen. Das Feuermachen außerhalb der eingerichteten Feuerstellen ist untersagt. Offenes Feuer ist dauernd zu beaufsichtigen und es ist dafür Sorge zu tragen, dass dieses beim Verlassen der Grillstelle völlig erloschen ist (keine Glutreste). Bei wenig Regen und in langen Trockenperioden besteht besondere Brandgefahr. In diesen Fällen ist offenes Feuer untersagt (Funkenflug). Auch Zigaretten, Zigarren, Streichhölzer, etc. können zu Bränden führen. Die Nutzer der Grillstellen haben für einen entstandenen Brandschaden zu haften und diesen zu tragen.
  • Lärmschutz:
    Lärm jeglicher Art ist ab 22:00 Uhr gänzlich verboten. Geräte zur Lauterzeugung dürfen auch außerhalb dieser Zeiten nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Die Grillplätze dürfen zwischen 23:00 Uhr und 08:00 Uhr nicht benutzt werden. Auf den Grillplätzen darf nicht übernachtet werden (auch nicht in Zelten).
  • Sauberkeit:
    Der bei der Nutzung entstandene Müll ist durch die Nutzer selbst wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Benutzungsgenehmigung:
    Einer Genehmigung durch die Gemeinde bedarf die Benutzung der Grillstellen ab einer Benutzungsdauer von mehr als 2 Stunden. Die Genehmigung kann beim Hauptamt der Gemeinde Starzach beantragt werden.

Die Benutzungsordnungen für die Grillplätze können auf der Homepage der Gemeinde Starzach www.starzach.de unter der Rubrik Rathaus – Ortsrecht eingesehen werden

grillplatzKontakt:
Gemeindeverwaltung Starzach
Hauptamt
Hauptstraße 15
72181 Starzach

Frau Noll
Tel. 07483/188-22
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Frau Widemann
Tel. 07483/188-55
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