Aktuell

Wahlscheinbeantragung zur Landtagswahl und zum Bürgerentscheid

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30. Januar 2026

Wahlscheine zur Landtagswahl und zum Bürgerentscheid am 08.03.2026 können über folgenden Link beantragt werden:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08416050

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Öffentliche Bekanntmachung des Bürgerentscheids

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23. Januar 2026

Die öffentliche Bekanntmachung des Bürgerentscheids kann hier heruntergeladen werden.

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Markungsputzete 2026 - Starzach räumt auf!

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19. Januar 2026

Unsere Gemeinde ist unser Zuhause. Wir gehen hier spazieren, genießen die Natur rund um Starzach und fühlen uns wohl. Damit das auch so bleibt, möchten wir gemeinsam aktiv werden. Deshalb laden wir herzlich ein!

Markungsputzete am Samstag, 14. März 2026

Gemeinsam wollen wir unsere Wege, Wiesen, Plätze und Randbereiche von liegengebliebenem Müll befreien und damit einen kleinen, aber wichtigen Beitrag für unsere Umwelt leisten. Von den Kleinsten bis zu den Großen – alle können mitmachen. Jede Unterstützung zählt.

Warum mitmachen?

Weil wir Verantwortung für unsere Gemeinde übernehmen möchten. Weil ein sauberes Umfeld allen guttut und weil gemeinsames Anpacken verbindet.

Gut zu wissen!

Handschuhe, Müllsäcke und Verpflegung werden zur Verfügung gestellt. Alle weiteren Informationen zum Ablauf und zu den Treffpunkten gibt es nach der Anmeldung.

Wir freuen uns über zahlreiche

Anmeldungen bis zum 22. Februar bei Jacqueline Hechler

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Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg:

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16. Januar 2026

Bis zum 28. Februar müssen die Aufnahmeanträge für die nächste Auswahlrunde vorliegen

Über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ können innovationsstarke Unternehmen im Ländlichen Raum (nach dem Landesentwicklungsplan) eine Förderung erhalten, um neue Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben. Gemeinden mit solchen Unternehmen können sich noch bis zum 28. Februar 2026 (Ausschlussfrist!) für die aktuelle 26. Auswahlrunde bewerben.

Innovationsorientierte Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.

Die Förderung erfolgt aus Landes- und EFRE-Mitteln. Die Fördermodalitäten gelten gemäß dem Operationellen Programm EFRE 2014-2020 bzw. 2021-2027 und den diesbezüglichen Verordnungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und Leitlinien auf EU-, nationaler und Landesebene. Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.

Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen:

Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher

Referat 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung

Telefon: 07071 757-3327

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Informationen zu „Spitze auf dem Land“:

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/efre/spitze-auf-dem-land/

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Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Abstimmungsvorschlägen anlässlich der Landtagswahl am 08.03.2026

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07. Januar 2026

Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg darf die Meldebehörde Parteien und andere Träger von Abstimmungsvorschlägen im Zusammenhang mit der anstehenden Volksabstimmung Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Stimmberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Auskunftsberechtigt sind ausschließlich Parteien im Sinne von § 2 Abs. 1 des Parteiengesetzes.

Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim Bürgermeisteramt Starzach, Hauptstr. 15, 72181 Starzach eingelegt werden.

Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d.h. bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.

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Wahlhelfer gesucht

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21. November 2025

Am 08.03.2026 stehen die Landtagswahl und mindestens ein Bürgerentscheid (Kommunale Wahl) an. Um diese Wahlen ordnungsgemäß abwickeln zu können, ist eine entsprechende Zahl von Wahlhelfern in den einzelnen Wahllokalen notwendig. Gerade die Suche nach Wahlhelfern ist in den letzten Jahren immer schwieriger geworden, wobei wir uns ausdrücklich bei den bisherigen Wahlhelfern für ihren Einsatz nochmals recht herzlich danken möchten. Deshalb bitten wir auch diesmal die Bevölkerung wieder um tatkräftige Unterstützung bei der Durchführung der Wahl, für die es eine kleine Entschädigung gibt.

Es wird eine Schulung für die Wahlhelfenden stattfinden. Der Termin dafür steht noch nicht fest.

Sollten Sie Interesse an dieser wichtigen ehrenamtlichen Tätigkeit haben, melden Sie sich bitte beim Hauptamt der Gemeinde Starzach Tel. 07483/188-28, Herr Scholz oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

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