Aktuell

Öffentliche Bekanntmachung - Allgemeinverfügung über die Erhebung der Grundsteuer C auf dem Gebiet der Gemeinde Starzach vom 24.11.2025

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28. November 2025

Die Gemeinde Starzach setzt nach § 50a Absatz 1 Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg (LGrStG) abweichend von § 50 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 LGrStG aus städtebaulichen Gründen einen gesonderten Hebesatz für die Grundstücksgruppe der baureifen Grundstücke fest. Hierzu wurde eine Allgemeinverfügung erlassen.

Die Allgemeinverfügung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.

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Öffentliche Bekanntmachung - Satzung über die Erhebung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke (Hebesatzsatzung „Grundsteuer C“) vom 24.11.2025

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28. November 2025

Die Gemeinde Starzach setzt nach § 50a Absatz 1 Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg (LGrStG) abweichend von § 50 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 LGrStG aus städtebaulichen Gründen einen gesonderten Hebesatz für die Grundstücksgruppe der baureifen Grundstücke fest.

Die Satzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.

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Stellenangebot Ausbildungen in den Kindertageseinrichtungen

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23. Oktober 2025

Die Gemeinde Starzach im Landkreis Tübingen bietet in ihren Kindertageseinrichtungen verschiedene Ausbildungsplätze/-wege zum Ausbildungsstart am 01.09.2026 an:

  • Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) Erzieher/in (m/w/d)
  • Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) Sozialpädagogische Assistenz (m/w/d)
  • Direkteinstieg Kita - Sozialpädagogische Assistenz (m/w/d)
  • Anerkennungsjahr (AJ) im Rahmen der Ausbildung zum/zur Erzieher/in oder zur Sozialpädagogischen Assistenz (m/w/d)

Informationen über unsere Einrichtungen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter www.starzach.de/leben-und-wohnen/kindertageseinrichtungen.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Betreuung und Förderung der Kinder im Bereich der Kindertageseinrichtung
  • Zusammenarbeit im Team, mit den Eltern und Kooperationspartnern
  • Transfer und Anwendung der Ausbildungsinhalte in die Praxis unter qualifizierter Anleitung
  • Mitwirkung und Unterstützung bei Projekten und Aktionen der Einrichtungen

Ihr Bewerbungsprofil:

  • Spaß an der Arbeit mit Kindern
  • Freude an der Arbeit im Team
  • Eigeninitiative, Leistungsbereitschaft und Flexibilität
  • Ausbildungsvertrag bzw. Nachweise zur entsprechenden (begleitenden) Schulbildung in einem der genannten Ausbildungswege

Wir bieten:

  • abwechslungsreiche und interessante Ausbildung im pädagogischen Bereich
  • leistungsgerechte Vergütung nach TVAöD bzw. TVöD-SuE
  • moderne, dynamische Einrichtungen mit engagierten und motivierten Teams
  • individuelle Begleitung und Unterstützung deiner fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung

Haben wir Ihr Interesse geweckt und möchten Sie Teil unseres Teams werden? Dann freuen wir uns über eine aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 11.01.2026 per E-Mail bei der

Gemeinde Starzach, Haupt- und Personalamt, Hauptstraße 15, 72181 Starzach
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Für weitere Auskünfte zu den verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten/-wegen sowie unseren Einrichtungen steht Ihnen Daniel Wütz, Tel. 07483 188-24, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., gerne zur Verfügung, bei personalrechtliche Fragen Markus Stehle, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 07483 188-22.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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Wahlhelfer gesucht

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21. November 2025

Am 08.03.2026 stehen die Landtagswahl und mindestens ein Bürgerentscheid (Kommunale Wahl) an. Um diese Wahlen ordnungsgemäß abwickeln zu können, ist eine entsprechende Zahl von Wahlhelfern in den einzelnen Wahllokalen notwendig. Gerade die Suche nach Wahlhelfern ist in den letzten Jahren immer schwieriger geworden, wobei wir uns ausdrücklich bei den bisherigen Wahlhelfern für ihren Einsatz nochmals recht herzlich danken möchten. Deshalb bitten wir auch diesmal die Bevölkerung wieder um tatkräftige Unterstützung bei der Durchführung der Wahl, für die es eine kleine Entschädigung gibt.

Es wird eine Schulung für die Wahlhelfenden stattfinden. Der Termin dafür steht noch nicht fest.

Sollten Sie Interesse an dieser wichtigen ehrenamtlichen Tätigkeit haben, melden Sie sich bitte beim Hauptamt der Gemeinde Starzach Tel. 07483/188-28, Herr Scholz oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

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Geschwindigkeitsreduzierung an der L 370, Starzach-Börstingen

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13. November 2025

Aufgrund von Bauarbeiten zur Errichtung eines Stahlgittermastes für Mobilfunk auf dem gemeindlichen Grundstück Flst.-Nr. 735/5 auf Gemarkung Börstingen, Buchhalde erfolgt an der L370 zwischen Starzach-Börstingen und Eutingen-Weitingen/Eyach in einem Teilbereich eine Geschwindigkeitsreduzierung in beide Fahrtrichtungen auf 70 km/h. Diese Anordnung gilt für den voraussichtlichen Bauzeitraum von Montag, 17.11.2025 bis Freitag, 06.02.2026. 

Um Beachtung und Verständnis wird gebeten.

Ihre Gemeindeverwaltung

L 370 Geschwindigkeitsreduzierung

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Mikrozensus 2025 – Rund 62 000 Haushalte in der Befragung

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24. Januar 2025
Deutschlands größte jährliche Haushaltebefragung startet erneut

Im Rahmen des Mikrozensus befragt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg auch im Jahr 2025 wieder etwa 62 000 Haushalte im Südwesten.

Die Auswahl der Haushalte, die in die Stichprobe mit einbezogen werden, erfolgt dabei mithilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens. Die ausgewählten Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamtes nachzukommen oder einen Papierbogen auszufüllen. Es genügt dabei, wenn eine volljährige Person die Angaben für alle Haushaltsmitglieder abgibt. Die Teilnahme an der Befragung ist für alle Altersgruppen verpflichtend, um ein umfassendes Bild der Lebensrealitäten junger und älterer Menschen zu gewährleisten.

Der Mikrozensus erfasst seit seiner Einführung im Jahr 1957 wichtige Daten wie Familienstand, Bildungsabschlüsse und Erwerbstätigkeit. Neben den jährlich wiederkehrenden Themen werden auch wechselnde Inhalte abgefragt. Im Jahr 2025 gehören hierzu beispielsweise Fragen zum Umgang mit künstlicher Intelligenz oder zum Rauchverhalten. Die Erhebungsergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen des Bundes und der Länder. Sie sind somit im Zusammenhang mit der Gestaltung zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen von hoher Wichtigkeit. Viele dieser Daten sind zudem europaweit vergleichbar. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind nicht nur für Politik und Verwaltung von Bedeutung, sondern stehen auch der Öffentlichkeit und der Wissenschaft zur Verfügung.

Die Wahrung der Vertraulichkeit und der Schutz personenbezogener Daten stellen dabei fundamentale Prinzipien bei der Verarbeitung von Einzelangaben dar. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt erfolgt eine Anonymisierung, sodass sich Rückschlüsse auf einzelne Personen nicht ziehen lassen.

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