Aktuell

Wahlergebnisse

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06. März 2026

Über folgende Links werden die Wahlergebnisse der Gemeinde Starach veröffentlicht:

Landtagswahl:

https://wahlergebnisse.komm.one/24/produktion/8416050/0/20260308/landtagswahl_gemeinde_ohne_kwl/index.html

Alternativ der Link zum Ergebnis des Wahlkreises Balingen:

https://wahlergebnisse.komm.one/24/produktion/8417000/0/20260308/landtagswahl_kwl_1_wk/ergebnisse_wahlkreis_63.html

Bürgerentscheid zu Mühlacker IV:

https://wahlergebnisse.komm.one/24/produktion/8416050/0/20260308/buergerentscheid/index.html

 

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Jahresbescheid Wasser / Abwasser für das Abrechnungsjahr 2025

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06. März 2026

In den nächsten Tagen gehen Ihnen die Gebührenbescheide für Wasser und Abwasser für das Abrechnungsjahr 2025 zu.

In diesem kombinierten Gebührenbescheid sind die im vergangenen Jahr fällig gewesenen Vorauszahlungsraten berücksichtigt, so dass sich mit den von Ihnen übermittelten Zählerständen entweder eine Überzahlung oder eine Restforderung ergibt.

Die Restforderungen werden am 16.04.2026 zur Zahlung an die Gemeindekasse fällig.
Denjenigen Gebührenschuldnern, welche der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird dieser Betrag zu diesem Fälligkeitszeitpunkt abgebucht.

Bei Zahlungen per Banküberweisung möchten wir Sie darum bitten, unbedingt Ihr Buchungszeichen anzugeben, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann.

Die Wasser- und Abwassergebühren 2025 haben sich gegenüber dem 2. Halbjahr 2024 nicht verändert. Die Gebühr für Frischwasser beträgt somit 2,32 €/m³ (zzgl. 7 % MwSt.), die Gebühr für Schmutzwasser 3,16 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr 0,42 €/m² versiegelter Grundstücksfläche.

Die Grundgebühr für einen Standard-Wasserzähler (Mehrstrahl-Nassläufer Q3=4 (R80) bleibt unverändert bei 1,33 €/Monat (zzgl. 7 % MwSt.).

Für „Spezial-Wasserzähler“ werden folgende Zählergebühren pro Monat (zzgl. 7 % MwSt.) erhoben:

  • Mehrstrahl-Nassläufer Q3=10: 1,75 €
  • Mehrstrahl-Nassläufer Q3=16: 1,75 €
  • Woltman-Trockenläufer Q3=25: 1,75 €
  • Ringkolben-Trockenläufer Q3=4: 1,59 €
  • Fallrohr-Nassläufer Q3=4: 1,70 €
  • Steigrohr-Nassläufer Q3=4: 1,70 €.

Auf der Grundlage Ihres Wasserverbrauchs des vergangenen Jahres wurden auch die künftigen, zum 31.05., 31.07., 30.09. und 30.11. fälligen Vorauszahlungsraten für das Jahr 2026 neu festgesetzt.

Zur Berechnung der Vorauszahlungsraten wurden die am 24.11.2025 durch den Gemeinderat beschlossenen und zum 01.01.2026 in Kraft getretenen, geänderten Gebühren (Frischwasser 1,90 €/m³ zzgl. 7 % MwSt., Schmutzwasser 4,89 €/m³, Niederschlagswasser 0,37 €/m²) zugrunde gelegt.

Diese neu festgesetzten Abschläge können Sie ebenfalls dem Gebührenbescheid für das Abrechnungsjahr 2025 entnehmen.  

Im Gebührenbescheid sind auch die Abwassergebühren für die Zisternenwassernutzung für häusliches Brauchwasser enthalten. Alternativ wird hierbei der Zählerstand der zur Messung dieses Wasserverbrauchs speziell eingebauten Wasseruhr zugrunde gelegt oder aber es erfolgt die pauschale Veranlagung (wie vom jeweiligen Grundstückseigentümer gewünscht), wobei in diesem Falle eine pauschale Abwassermenge von 10 m³ pro Jahr und Person zugrunde gelegt wird. Dabei werden alle Personen berücksichtigt, die am Jahresende in dem betreffenden Wohngebäude amtlich gemeldet waren.

Darauf hinweisen möchten wir nochmals in diesem Zusammenhang, dass bei Mietwohnungen der Vermieter und nicht der Mieter den kombinierten Gebührenbescheid erhalten wird, zumal nach den jeweiligen Satzungen der Gemeinde nicht der Mieter, sondern der Vermieter bzw. Grundstückseigentümer Gebührenschuldner gegenüber der Gemeinde ist. Allerdings ist in diesen Fällen die Verbrauchsstelle (Mietwohnung) auf dem jeweiligen Bescheid ersichtlich.

Somit hat bei einem Mieterwechsel intern der Vermieter gegenüber dem auszuziehenden Mieter für die jeweilige Abrechnung Sorge zu tragen. Dies trifft auch bei Grundstücken mit mehreren Mietwohnungen zu, zumal in derartigen Fällen lediglich der Hauptwasserzähler abgelesen und dessen Messergebnis bei der Abrechnung zugrundegelegt wird. Dies bedeutet, dass bei einem Mieterwechsel der Zählerstand der jeweiligen Wasseruhr vom Vermieter in dessen eigenem Interesse festgehalten werden muss.

Auch bei einem Gebäudeverkauf sollte der Wasserzählerstand dem Steueramt mitgeteilt werden, damit zum Datum des Eigentumswechsels eine Abrechnung erstellt werden kann.

Sollten zu diesen Gebührenbescheiden Rückfragen bestehen, so steht Ihnen das Steueramt der Gemeinde Starzach,

Frau Rebmann:         Tel. 07483/188-32      (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

Frau Steffen:             Tel. 07483/188-35      (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

gerne zur Verfügung.

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Bauplatzvergabe dreier Bauplätze im Bebauungsplangebiet Mühlacker III in Sulzau

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27. Februar 2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Starzach hat am 24.11.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für das Baugebiet „Mühlacker III“ ein Bauplatzvergabeverfahren durchzuführen. Grundlage hierfür sind die Bauplatzvergaberichtlinie und Vergabekriterien vom 29.09.2021.

Der Gemeinderat hat für die im Baugebiet „Mühlacker III“ zur Verfügung stehenden Bauplätze folgende Bauplatzpreise festgelegt:

  • Flst. Nr. 10/11, Wohnbebauung, 293.000,00 €    [380 €/m²]
  • Flst. Nr. 10/12, Wohnbebauung, 218.000,00 € [380 €/m²]
  • Flst. Nr. 12/15, Wohnbebauung, 208.000,00 € [380 €/m²]

Bewerbungen können vom 01.03.2026 bis einschließlich 01.06.2026 bei der Gemeinde Starzach eingereicht werden. Vor und nach dieser Frist eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabekriterien und Richtlinie, der Bewerbungsbogen sowie der Bebauungsplan sind auf der Internetseite der Gemeinde Starzach veröffentlicht. Alles weitere entnehmen Sie bitte den Bewerbungsunterlagen.

Bewerbungsformular Bauplatzvergabe Mühlacker III

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Bauplatzvergabe der Gemeinde Starzach

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Krämermärkte in Starzach

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06. März 2026

Flyer Allgemein

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Austausch der Wasserzählermesskapseln in der Gemeinde Starzach durch die Firma Zenner bzw. Systemia Solar GmbH!

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27. Februar 2026

Ab kommendem Montag, 02. März 2026 werden in sämtlichen Haushalten auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Starzach die Wasserzählermesskapseln bis einschließlich Ablauf Eichjahr 2027 durch die Firma Systemia Solar GmbH, Partnerunternehmen der Firma Zenner International GmbH & Co.KG aus Saarbrücken, ausgetauscht.

Wasserzaehler26In diesem Zusammenhang wird nicht nur die Zählermesskapsel ausgetauscht, sondern zugleich auch der aktuelle Zählerstand der „alten“ Zählermesskapsel festgehalten, wobei der Wasserverbrauch dann mit auf der Jahresabrechnung für das Jahr 2026 abgerechnet wird.

Wir möchten Sie nochmals darum bitten, den von der Gemeinde Starzach beauftragten Mitarbeitern der Firma Systemia Solar GmbH den Zugang zu Ihrer Wasseruhr zu ermöglichen und bereits im Vorfeld für einen freien Zugang zu dieser Wasseruhr zu sorgen.

Die Firma Zenner bzw. Systemia Solar GmbH hat sich bereits im Vorfeld mit einigen Gebäudeeigentümern schriftlich  in Verbindung gesetzt (bzw. wird sich noch in Verbindung setzen), um einen entsprechenden Austausch-Termin zu vereinbaren.

Die jeweiligen Mitarbeiter der Firma Systemia Solar GmbH haben eine entsprechende Bescheinigung der Gemeindeverwaltung erhalten, dass sie im Auftrag der Gemeinde diese Austauschaktion vornehmen. Letztendlich erfolgt diese für die privaten Haushaltungen kostenlose Austauschaktion hauptsächlich im Interesse der jeweiligen Wasserverbraucher.

ZennerWichtige Hinweise zum Zählerwechsel:

  • Die Wasserversorgung wird kurzzeitig unterbrochen.
  • Während des Zählerwechsels können Geräte und Anlagen, die an die Wasserversorgung angeschlossen sind, nicht betrieben werden. Bitte informieren Sie hierüber auch Ihre Mieter.
  • Nach dem Zählerwechsel kann es zu Funktionsstörungen kommen, wenn die installierten Armaturen wie Wasserfilter, Druckminderer und Absperrventile nicht nach den vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervallen gewartet wurden.

Um einen reibungslosen Zählerwechsel gewährleisten zu können, überprüfen Sie bzw. Ihr Installateur daher unbedingt vor dem vereinbarten Termin zum Zählerwechsel Ihr System, sodass die Funktion gewährleistet ist.

Sollte bei der Installation der neuen Wasseruhr Mängel festgestellt werden (z.B. Absperrhahn klemmt oder ist undicht etc.) kann die durch die Gemeinde zum Zählerwechsel beauftragte Firma Systema Solar leider keine Reparatur der privaten Installationsanlage vornehmen. Diese Mängel müssen durch eine privat beauftragte Sanitärfirma, auf Kosten des Anschlussnehmers, behoben werden.

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Hundebestandsaufnahme

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27. Februar 2026

Überprüfung der Hundesteuer in Starzach

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

es wurde festgestellt, dass in Starzach einige Hunde nicht angemeldet sind. Während die meisten Bürgerinnen und Bürger ihre Hundesteuer ordnungsgemäß zahlen, entziehen sich andere ihrer Verpflichtung.

Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach in seiner Sitzung vom 30.09.2025 daher beschlossen, dem mit einer Hundebestandsaufnahme durch eine externe Firma entgegenzuwirken.

HundebestandsaufnahmeDie Gemeinde wird dabei von einem in diesem Bereich spezialisierten Unternehmen, der Firma Springer Kommunale Dienste aus Aachen, unterstützt. Bei entsprechendem Klärungsbedarf werden Mitarbeiter dieses Unternehmens in Absprache mit der Gemeinde Haushalte vor Ort aufsuchen.

Letzte Aufforderung zur Anmeldung Ihres Hundes / Ihrer Hunde:

Sollten Sie einen oder mehrere Hunde besitzen, die bisher nicht zur Hundesteuer angemeldet sind, werden Sie hiermit aufgefordert, die Anmeldung umgehend, jedoch bis spätestens 10.03.2026 nachzuholen.

Danach muss neben einer rückwirkenden Steuerfestsetzung auch mit der Verhängung eines Bußgeldes gerechnet werden. Wie in § 12 unserer Hundesteuersatzung festgelegt, kann vorsätzliches und leichtfertiges Nicht-Anmelden auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Für Anmeldungen oder sonstige Fragen zur Hundesteuer, wenden Sie sich bitte an

  • Frau Steffen:       Tel. 07483 / 188-35     E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Frau Rebmann:   Tel. 07483 / 188-32     E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Eine Anmeldung zur Hundehaltung ist auch online möglich unter: www.Starzach.de / Rathaus / Dienstleistungen A - Z / „H“ Hundesteuer inkl. Anmeldung!

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