Die Aktivierung von Innenentwicklungspotentialen und die städtebauliche Aufwertung der Ortskerne wurden als eine zentrale Zielsetzung im Handlungsprogramm des Gemeindeentwicklungsprojekts „Starzach 2025“ festgehalten.

Darin heißt es, dass gleichzeitig auch bestehende Innenentwicklungspotentiale aktiviert werden müssen, um im ausreichenden Maß Wohnbauflächen zur Verfügung stellen zu können.

Durch die zwischenzeitlich durchgeführten Analysen (Rahmenpläne; Analyse der Innenentwicklungspotentiale; Gebäudemängelanalyse) wurden hinreichende Beurteilungsgrundlagen geschaffen, auf deren Grundlage die förmliche Festlegung der Gebiete erfolgen konnte.

In der Gemeinderatssitzung am 25. April 2016 wurden in Folge dessen Satzungen für die Sanierungsgebiete ohne Städtebauförderung in Bierlingen, Börstingen, Felldorf und Sulzau beschlossen.

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Satzung Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme im Ortsteil Bierlingen pdf button

Satzung Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme im Ortsteil Börstingen pdf button

Satzung Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme im Ortsteil Felldorf pdf button

Satzung Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme im Ortsteil Sulzau pdf button