Starzach2025

Erstellungsdatum 2017-09-28 09:16:04

Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes "Bühne“ im Ortsteil Bierlingen der Gemeinde Starzach im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)

In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2016 erfolgte der Beschluss zur Offenlage, des sich im Aufstellungsverfahren nach § 13a BauGB befindlichen Bebauungsplan „Bühne“ im Ortsteil Bierlingen.

Es erfolgte deshalb bereits vom Dienstag, den 13.12.2016 bis Freitag, den 13.01.2017 eine Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange und sonstiger Behörden sowie eine Auslegung zu den vom Gemeinderat am 28.11.2016 gebilligten Planunterlagen.

In der Gemeinderatssitzung am 29.05.2017 erfolgte sodann die Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen. Damals wurde festgestellt, dass es sich beim Geltungsbereich um eine Außenbereichsfläche handelt, die nicht im Flächennutzungsplan enthalten ist. Deshalb wurde das gewählte Verfahren nach § 13a BauGB als nicht zulässig beschieden, weshalb man in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 29.05.2017 den Beschluss zur nochmaligen Anhörung fasste um dadurch im Sinne eines Verfahrens nach § 2 (1) BauGB eine nochmalige Anhörung und Auslegung durchzuführen.

Für einen Satzungsbeschluss wurde außerdem mit der Verwaltungsgemeinschaft Rottenburg besprochen, dass im Parallelverfahren eine Anpassung an den Flächennutzungsplan stattzufinden hätte, bevor die Satzung beschlossen werden kann.

Da sich der Sitzungstermin der Verwaltungsgemeinschaft zur Änderung des Flächennutzungsplanes am 10.07.2017 verschoben hat, wäre die nächste Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft voraussichtlich erst im Februar 2018.

Durch die Novelle des Baugesetzbuches, namentlich § 13 b BauGB, ergab sich nun für Flächen unter 10.000 m², die sich nicht im Flächennutzungsplan befinden, die Möglichkeit, einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufzustellen, wenn es sich um eine Wohnnutzung handelt und sich das Plangebiet an zusammenhängend bebaute Ortsteile anschließt.
Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bühne" zwischen Friedhof und Innenbereich des Ortsteils Bierlingen liegt, kann unterstellt werden, dass ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 b BauGB hier zulässig ist.

Grundsätzlich sieht die Novelle vor, dass bereits laufende Bebauungsplanverfahren auch mit der gewählten Verfahrensart zu Ende betrieben werden sollen. Es heißt aber auch, dass das Aufstellungsverfahren nach § 233 (1) S. 2 BauGB nach neuem Recht durchgeführt werden kann, wenn „gesetzlich vorgesehene Schritte noch nicht begonnen wurden“.

Aus diesem Grund hat der Gemeinderat nun vom bisherigen Bebauungsplanverfahren, das zwei Anhörungen umfasst und wofür die parallele Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zwingend vor dem Satzungsbeschluss nötig ist, den Aufstellungsbeschluss gefasst für das vereinfachte Verfahren nach § 13 b BauGB.

Die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden, die noch aus dem Verfahren nach § 13a BauGB stammen, wurden allesamt berücksichtigt und in die Planunterlagen eingearbeitet.

Ziele und Zwecke der Planung

Das zu überplanende Gebiet "Bühne" befindet sich am westlichen Rand des Ortsteiles Bierlingen. Der gesamte Bereich liegt nördlich der Landesstraße L392.

Der gesamte Planbereich stellt sich bisher als Außenbereichsfläche im Sinne des § 35 BauGB dar. Um eine Bebauung in diesem Bereich zu ermöglichen und um eine bauliche Verbindung zwischen dem alten Ortskern und der westlich liegenden Bebauung herzustellen, soll der Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Erschließung der drei möglichen Baugrundstücke soll direkt von der Felldorfer Straße L 392 erfolgen. Mit dem Bebauungsplan "Bühne" soll auch eine städtebauliche Ordnung für die unbebauten Grundstücken geschaffen werden, um das dörflich geprägte Ortsbild zu erhalten bzw. weiter zu entwickeln. Insbesondere soll der Eingangsbereich in den Ortsteil Bierlingen der Gemeinde Starzach dorfgerecht gestaltet werden. Der Planbereich wird derzeit als Grünland, zum Teil mit Obstbäumen besetzt, genutzt.

Auslegung

Der Bebauungsplanentwurf mit Stand vom 28.11.2016 samt Anlagen (Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften, Begründung, jeweils Stand 19.05.2017 sowie die artenschutzrechtliche Untersuchung mit Datum 18.11.2016) liegt entsprechend § 13 Abs. 2 BauGB in der Zeit von

Montag, den 09.10.2017 bis Freitag, den 10.11.2017

beim Hauptamt der Gemeinde Starzach, Rathaus Bierlingen, Zimmer 21, während den üblichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können daher Stellungnahmen zu den Planunterlagen abgeben. Außerhalb der Öffnungszeiten bitten wir Sie einen Termin mit uns zu vereinbaren, Tel. 07483/188-22.

Damit sich die Öffentlichkeit leichter über die Planunterlagen informieren kann, können diese vom Montag, den 09.10.2017 bis Freitag, den 10.11.2017 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter www.starzach.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den ausgelegten Planunterlagen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, beim Bürgermeisteramt Starzach, Zimmer 21, Hauptstraße 15, 72181 Starzach oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden.

Da die Verfasser der Stellungnahmen über die Abwägung und Entscheidung des Gemeinderates informiert werden, bitten wir Sie, bei der Stellungnahme Ihren Namen und Ihre Anschrift anzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, bei der Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan "Bühne" unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden aber hätten geltend gemacht werden können.

Starzach, den 26.09.2017

Thomas Noé
Bürgermeister

Buehne2Bebauungsplan "Bühne"

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Dokumente zur Beteiligung:

Planentwurf, Stand 28.11.2016 pdf button

Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften, Stand 19.05.2017 pdf button

Begründung, Stand 19.05.2017 pdf button

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Stand 18.11.2016 pdf button