Erstellungsdatum 2017-07-26 14:30:18

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13. März 2017 über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie über die im Rahmen der Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplanentwurf beraten und beschlossen.

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Juli 2017 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf (Stand 25.07.2017) mit den Textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften (Stand 17.07.2017) und dem Umweltbericht vom 25.07.2017 sowie der speziellen artenschutzrechtliche Prüfung Stand 31.05.2017 und der CEF-Maßnahme Feldlerche, Revierkartierung Ausgangslage mit Stand vom 12.07.2017 nochmals öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange ebenfalls nochmals anzuhören.

Das vorgesehene Gewerbegebiet „Stumpacher Weg Nord“ befindet sich am westlichen Rand von Bierlingen und grenzt unmittelbar an das bestehende Gewerbegebiet „Stumpacher Weg“. Der gesamte Bereich liegt an der Landesstraße 392 (L 392), sie führt in westlicher Richtung nach Felldorf und von dort weiter zur L 360, ins Eyachtal. Das geplante Gebiet soll über die bestehende Einmündung an der L392 erschlossen werden. GE Stumpacherweg

Ziele und Zwecke der Planung

Nachdem die Nachfrage nach gewerblichen Baugrundstücken, insbesondere aus dem ortsansässigen Gewerbe, aber auch von außerhalb nach wie vor besteht und mit dem vorhandenen Gebiet die wesentlichen Erschließungsvoraussetzungen für eine mögliche Erweiterung geschaffen sind, hat sich der Gemeinderat dafür entschieden, den Gewerbestandort „Stumpacher Weg“ in Starzach-Bierlingen zu erweitern.

Aktuell bestehen lediglich noch in dem Gewerbegebiet „Starzach“ in Börstingen einige gewerbliche Baugrundstücke. Diese sind jedoch in privatem Eigentum und somit für die Gemeinde nicht verfügbar.

Es gibt keine nennenswerten untergenutzten gewerblichen Gebäude, die einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden könnten.

Um insbesondere für örtliches Gewerbe und örtliche Handwerker entsprechende Baugrundstücke verfügbar zu haben, hat der Gemeinderat am 29.09.2014 beschlossen, das vorhandene Gewerbegebiet „Stumpacher Weg“ nach Norden zu erweitern und den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Mit der Erarbeitung und Aufstellung eines Bebauungsplanes wird damit eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet.

Auslegung

Der Bebauungsplanentwurf mit Fassung vom 25.07.2017 samt der nachfolgenden Anlagen:

  • Entwurf textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften Stand 17.07.2017
  • Begründung zum Bebauungsplan Stand 17.07.2017
  • Umweltbericht Stand 25.07.2017
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Stand 31.05.2017
  • CEF-Maßnahme Feldlerche, Revierkartierung Ausgangslage Stand 12.07.2017

liegt entsprechend dem BauGB in der Zeit von Montag, 07. August 2017 bis Montag, 11. September 2017, je einschließlich, beim Hauptamt der Gemeinde Starzach, Rathaus Bierlingen, Zimmer 21, während den üblichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können daher Stellungnahmen zu den Planunterlagen abgeben. Außerhalb der Öffnungszeiten bitten wir Sie einen Termin mit uns zu vereinbaren, Tel. 07483/188-20.

Damit sich die Öffentlichkeit leichter über die Planunterlagen informieren kann, können diese vom Montag, 07. August 2017 bis Montag, 11. September 2017 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter www.starzach.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den ausgelegten Planunterlagen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, beim Bürgermeisteramt Starzach, Zimmer 21, Hauptstraße 15, 72181 Starzach oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden.

Da die Verfasser der Stellungnahmen über die Abwägung und Entscheidung des Gemeinderates informiert werden, bitten wir Sie, bei der Stellungnahme Ihren Namen und Ihre Anschrift anzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, bei der Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Stumpacher Weg Nord" unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden aber hätten geltend gemacht werden können.

Starzach, den 26. Juli 2017

Thomas Noé
Bürgermeister

 

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses und Öffentlichkeitsbeteiligung hier pdf button

Dokumente zur Beteiligung:

Entwurf textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften Stand 17.07.2017 pdf button

Begründung zum Bebauungsplan Stand 17.07.2017 pdf button

Umweltbericht Stand 25.07.2017 pdf button

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Stand 31.05.2017 pdf button

CEF-Maßnahme Feldlerche, Revierkartierung Ausgangslage Stand 12.07.2017 pdf button