Starzach2025

Erstellungsdatum 2014-02-11 13:30:58

Der Gemeinderat der Gemeinde Starzach hatte am 30. September 2013 den Grundsatzbeschluß zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung "Lange Straße Süd" beschlossen. In der Sitzung am 25. November 2013 wurde Planentwurf festgestellt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Starzach-Boten am 13. Dezember 2013.

Der Bebauungsplanentwurf lag vom 07. Januar bis 06. Februar 2014 zur öffentlichen Einsichtnahme durch die Bevölkerung und Interessierte beim Hauptamt der Gemeinde Starzach, Hauptstraße 15, 72181 Starzach aus. Gleichzeitig wurde die vorgezogene Anhörung der Fachbehörden als Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses und Öffentlichkeitsbeteiligung hier

 

Dokumente zur Beteiligung

• Bebauungsplanentwurf Planstand . November 2013 pdficon_large

• Textliche Festsetzungen pdficon_large
Stand 24. September 2013

• Örtliche Bauvorschriften Stand 24. September 2013 pdficon_large

• Begründung zum Bebauungsplan pdficon_large

Stand 24. September 2013


Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31. März 2014 den Bebauungsplanentwurf "Lange Straße Süd" im Ortsteil Felldorf beraten und festgestellt. Vorausgegangen war die Beratung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (s.o.) der Träger öffentlicher Belange sowie über die im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplanentwurf.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplanentwurf mit den Textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften und der städtebaulichen Begründung samt dem Ergebnis der zwischenzeitlich erfolgten Umweltprüfung zum Bebauungsplan "Lange Straße Süd" entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange nochmals anzuhören.

Öffentliche Auslegung:
Der Bebauungsplanentwurf - Rechtsplan -, die Textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften sowie die städtebauliche Begründung, Verfahrensstand jeweils Beschluss Gemeinderatssitzung vom 31. März 2014, liegen in der Zeit von Montag, 02. Januar 2015 bis Dienstag, 03. Februar 2015, je einschließlich, beim Hauptamt der Gemeinde Starzach, Rathaus Bierlingen, Zimmer 21 während der üblichen Öffnungszeiten des Bürgermeisteramtes zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Auslegungsunterlagen können im Internet unter www.starzach.de in der Rubrik Rathaus/Öffentlichkeitsbeteiligung ebenfalls eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Starzach, den 15. Dezember 2014
Thomas Noé
Bürgermeister  

 

Dokumente zur Beteiligung

• Bebauungsplanentwurf Stand 16.Dezember 2014 .pdficon_large

• Textliche Festsetzungen Stand 31. März 2014pdficon_large

• Örtliche Gestaltungsvorschriften Stand 31. März 2014 pdficon_large

• Begründung zum Bebauungsplan Stand 16.Dezember 2014 pdficon_large

• Umweltbericht mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung Stand 16.Dezember 2014 pdficon_large

• Maßnahmenplan Stand 16.Dezember 2014 pdficon_large