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Erstellungsdatum 2014-11-24 18:55:44

Änderung der Abfallgebühren für Privathaushalte ab 1. Januar 2015: Moderate Erhöhung für den Großteil der Kreisbewohner

Gute Abfalltrennung und weniger häufige Bereitstellung der Abfallbehälter zahlen sich auch künftig aus

Für Privathaushalte im Landkreis Tübingen ändern sich zum Januar 2015 die Abfallgebühren. Insbesondere gestiegene Entsorgungskosten, geringere Erlöse im Wertstoffbereich und Preissteigerungen bei den Einsammlungskosten haben eine Neukalkulation notwendig gemacht, die eine Gebührenerhöhung zur Folge hat.

Beim Hausmüll erhöhen sich die Gebühren um durchschnittlich 9 Prozent, beim Bioabfall um 8 Prozent. Von einer deutlichen Gebührenerhöhung um durchschnittlich 23 Prozent sind die Gewerbeabfälle betroffen.

Für 57 Prozent der Kreisbewohner – und damit dem Großteil – bedeutet die Abfallgebührenänderung eine moderate Erhöhung von 4,51 Euro im Jahr beim Restmüll. Die Jahresgebühr hierfür lag bislang bei 53,35 Euro und liegt für 2015 dann bei 57,86 Euro. Dies betrifft alle, die für die Restmüllentsorgung einen 40-Liter-Behälter nutzen und diesen im Jahr durchschnittlich 15 mal zur Abholung bereitstellen.

Bei den Bioabfallgebühren sind insbesondere Preisanpassungen in den Abfuhrverträgen und damit auch die gestiegene Anzahl an Behältern ausschlaggebend für die Gebührenerhöhung.

Deutlich erhöht werden die Gebühren für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Hier bestand bislang eine Differenzierung zum regulären Hausmüll, wofür auch unterschiedliche Entgelte verlangt werden konnten. Nach dem Prinzip „gleiche Leistung für gleiches Geld“ entfällt diese Differenzierung künftig.

Unabhängig von den Gebührenanpassungen gilt seit der Umstellung des Müllabfuhrwesens auf ein leerungsabhängiges System im Jahr 2013 weiterhin: Wer weniger Müll produziert, muss weniger zahlen. Viele Nutzer haben vor der Umstellung für ein Volumen bezahlt, welches sie gar nicht ausgenutzt haben und bezahlen durch eine bessere Abfalltrennung auch 2015 weniger Gebühren als vor der Systemumstellung.

Eine weitere Gebührenanpassung betrifft ab 2015 die Entsorgung von Bodenaushub (5,50 €/to auf 6,00 €/to) und nicht verwertbaren Bauschutt (24,60 €/to auf 27 €/to).

Die einzelnen Gebühren für Privathaushalte können der untenstehenden Tabelle entnommen werden. Die Gebühren für gewerbliche Abfälle können der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebs, www.abfall-kreis-tuebingen.de entnommen werden. Dort findet sich auch ein online-Gebührenrechner für Privathaushalte.

Gerne beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebs Sie auch persönlich. Informationen und Kontaktdaten findet man auf der letzten Seite des Abfallkalenders und im Internet.

Da zum Zeitpunkt der Drucklegung der Abfallkalender der Kreistagsbeschluss für die Gebührenerhöhung noch ausstand, konnte die Erhöhung nicht mehr im Abfallkalender 2015 berücksichtigt werden.

Die Abfallgebührenbescheide werden voraussichtlich Ende Januar versandt.

Abfallgebuehren