Erstellungsdatum 2018-03-20 13:00:35

Umstellung der Bekanntmachungspraxis:
Großteil der Bekanntmachungen des Landkreises ab 01.04.2018 nur noch im Internet abrufbar

Der Kreistag des Landkreises Tübingen hat in seiner Sitzung am 15.11.2017 eine Änderung der Bekanntmachungssatzung beschlossen, wonach Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises ab dem 01.04.2018 grundsätzlich nicht mehr in den beiden Tageszeitungen Schwäbisches Tagblatt und Schwarzwälder Bote sondern ausschließlich auf dem kreiseigenen Internetauftritt www.kreis-tuebingen.de  unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ veröffentlicht werden.

Davon ausgeschlossen sind sondergesetzliche Fälle, in denen eine ausschließliche Internetbekanntmachung unzulässig ist (beispielsweise spezielle Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz oder bestimmte Wahlbekanntmachungen). Diese Bekanntmachungen werden wie bisher auch in den beiden Tageszeitungen veröffentlicht.

Dem Kreistag war es bei seiner Entscheidung wichtig, dass insbesondere Bekanntmachungen und Mitteilungen mit Außenwirkung im Einzelfall als zusätzlicher Service auch weiterhin in den Tageszeitungen veröffentlicht werden. Davon betroffen sind unter anderem die Tagesordnungen der Kreistags- und Ausschusssitzungen oder Hinweise auf Schließtage des Landratsamtes, die auch weiterhin in der Tageszeitung veröffentlicht werden.

Den vollständigen Wortlaut der neugefassten Bekanntmachungssatzung finden Sie auf unserem kreiseigenen Internetauftritt www.kreis-tuebingen.de  unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ (Veröffentlichungsdatum 01.12.2017).