Trotz des wenigen Schneefalls in den letzten Tagen möchte die Gemeindeverwaltung Sie auf folgende Information aufmerksam machen:
Wer einen Zugangsweg zu reinigen und zu streuen hat ergibt sich aus der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung). Dies sind nach § 2 die sog. Verpflichtete, also kurz gesagt die Straßenanlieger.
Die gesamte Satzung ist über die Homepage der Gemeinde unter der Rubrik Ortsrecht oder direkt hier abrufbar.