Erstellungsdatum 2017-08-10 17:54:52

Doppelt gestempelte Eier täuschen über Herkunft!

Foto doppelt gestempeltes Ei 1Im Zuge des Fipronil-Skandals sind Eier, insbesondere auch die Herkunft, ein Dauerthema. Es erreichten die Verbraucherzentrale Fotos von doppelt gestempelten Eiern. Auf dem beispielhaft abgedruckten Lichtbild besagt etwa der erste Stempel, dass es sich um ein Käfig-Ei aus den Niederlanden handele. Der zweite Stempel deklariert das Ei als Freiland-Ei aus Baden-Württemberg. In einem anderen Fall wurde der Verbraucherzentrale von komplett ungestempelten Eiern im Handel berichtet.

„Beides ist Verbrauchertäuschung und rechtlich natürlich nicht zulässig, weil die Herkunft der Eier verschleiert wird. Der Stempel auf dem Ei gehört zu den Pflichtangaben der Eier-Kennzeichnung und muss grundsätzlich auf jedem Ei eindeutig und lesbar sein“, kommentiert Christiane Manthey von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg den Fall. Werden Eier in Verpackungen angeboten, wird toleriert, wenn der Erzeugercode bei bis zu 20 Prozent der Eier nicht lesbar ist.

Verbraucher, die mehrfach gestempelte Eier oder auch ungestempelte Eier in Eier-Verpackungen vorfinden, sollten dies der zuständigen amtlichen Lebensmittelüberwachung oder der Verbraucherzentrale melden.

Näheres zum Erzeugercode auf dem Ei finden Sie hier: http://www.verbraucherzentrale-bawue.de/eierstempel