Starzach2025

Erstellungsdatum 2017-07-19 07:46:10

Anträge können ab sofort bis 30. September 2017 gestellt werden.

Dem Landkreis Tübingen stehen Fördermittel in Höhe von 240.000 € für die regionale ESF-Förderung zur Verfügung. Mit diesen Mitteln sollen Beschäftigungs- und Bildungschancen verbessert sowie Armut und Diskriminierung bekämpft werden. Die Umsetzung erfolgt in Verantwortung des regionalen ESF-Arbeitskreises. In diesem arbeiten unter Federführung des Landkreises Tübingen unter anderem Vertreter aus den Bereichen Arbeit, Bildung, Jugend, Wohlfahrtspflege und der Kommunen zusammen.

Der Arbeitskreis hat sich in seiner regionalen Arbeitsmarktstrategie für die Förderung folgender zwei spezifischer Ziele, nämlich der „Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind“ und der „Vermeidung von Schulabbruch, Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit“ ausgesprochen. Projekte sollen helfen, Menschen beim (Wieder-) Einstieg in den Arbeitsmarkt und damit bei der sozialen Integration zu unterstützen. Junge Menschen mit Schwierigkeiten am Übergang Schule/Beruf sollen die für sie notwendige Hilfestellung zur Erreichung eines Schulabschlusses und/oder zur Integration in Berufsvorbereitung oder in eine berufliche Ausbildung erhalten.

Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen können ihre Anträge auf Fördermittel aus dem ESF 2018 bis zum 30. September 2017 bei der L-Bank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe stellen.

Die genannten Ziele, Zielgruppen und Projektanforderungen können der regionalen Arbeitsmarktstrategie und Ausschreibung 2018 entnommen werden. Diese und weitergehende detaillierte Informationen zu Antragsverfahren, Fördergrundsätzen und Rahmenbedingungen gibt es auf der Internetseite des Landkreises Tübingen (www.kreis-tuebingen.de) unter dem Stichwort ESF. Ausführliche allgemeine Informationen zum ESF können auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg unter www.esf-bw.de aufgerufen werden.

Ansprechpartnerin für Fragen interessierter Träger ist die Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises im Landkreis Tübingen, Frau Reinke-Kost, Tel. 07071- 207-2012, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!