Erstellungsdatum 2017-04-24 07:18:38

Die Abteilung Gesundheit im Landratsamt Tübingen rät:
Impfschutz bei Kindern und Erwachsenen jetzt überprüfen lassen

Im Rahmen der Europäischen Impfwoche (24.-30 April 2017) weist auch die Abteilung Gesundheit im Landratsamt Tübingen auf die Bedeutung des Themas Impfschutz hin. . Impfstoffe bieten nicht nur Schutz in jedem Alter, sie können auch vor ernsthaften und potenziell tödlichen Krankheiten schützen. Insbesondere bei der Masernimpfung sieht auch die Abteilung Gesundheit im Landratsamt Tübingen noch Nachbesserungsbedarf, denn viele Jugendliche und junge Erwachsene sind nicht ausreichend gegen Masern geimpft. In Baden-Württemberg haben aktuell landesweit 95,2 % der vier- bis fünfjährigen Kinder mindestens eine Masernimpfung erhalten. 89,5 Prozent haben zwei oder mehr Impfungen erhalten. Das zeigt eine Auswertung der aktuellen Einschulungsuntersuchung durch die Gesundheitsämter. Für eine dauerhafte Ausrottung einheimischer Masern müssen landesweit mehr als 95 Prozent aller Kinder und Jugendlichen mindestens zwei Masernimpfungen erhalten. Daher bleibt Grund zur Sorge, dass Jugendliche und junge Erwachsene nicht über einen ausreichenden Impfschutz verfügen. Das lässt sich auch daran ablesen, dass in den vergangenen Jahren zwischen 40 und 50 Prozent der an Masern erkrankten Personen über 15 Jahre alt waren.

Im Landkreis Tübingen lag die Impfquote für die erste Masernimpfung bei den vier- bis fünfjährigen Kindern bei 94,5 Prozent. Zwei oder mehr Impfungen erhalten hatten dagegen nur 88 Prozent. Die Abteilung Gesundheit im Landratsamt Tübingen rät allen Eltern, bei ihren Kindern den Impfschutz gegen Masern, aber auch Röteln und Meningokokken C zu überprüfen und vervollständigen zu lassen. Darüber hinaus sollten auch Erwachsene insbesondere ab dem Jahrgang 1970 die Gelegenheit nutzen, ihren individuellen Impfschutz beim Hausarzt zu ergänzen oder auffrischen zu lassen. Informationen zu den Schutzimpfungen erteilen die Haus- und Kinderärzte. Auch die Ärzte der Abteilung Gesundheit im Landratsamt Tübingen beraten zu diesem Thema (Tel. 07071 207 3301)