Erstellungsdatum 2017-03-23 18:20:24

Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Gemeinde Starzach hat in seiner Sitzung am 22. März 2017 die Bodenrichtwerte gemäß § 196 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 8 der Gutachterverordnung nach dem Stand vom 31.12.2016 beschlossen.

Die Richtwerte sind Durchschnittswerte für Gebiete (Richtwertbereiche), die im Wesentlichen die gleichen wertbestimmenden Eigenschaften aufweisen. Wo möglich, wurde der Richtwert aus nachhaltig erreichbaren Kaufpreisen ermittelt.

Die Richtwerte sind unverbindlich. Sie sollen aber die Preisgestaltung im Grundstücks-verkehr für jedermann überschaubar machen.

Bewertet wurden erschlossene Gebiete und nunmehr auch landwirtschaftliche Flächen. In Flächen für künftige Baugebiete wurden die Werte laufender bzw. vergleichbare Bodenordnungsverfahren als Richtwert ermittelt.

Bei den erschlossenen Gebieten bzw. Grundstücken sind in den nachstehend aufgeführten Bodenrichtwerten die Erschließungskosten enthalten.

Als Baugebiete werden die Bereiche bezeichnet für die qualifizierte Bebauungspläne bestehen.

Richtwertbereiche

Richtwert €

   
Ortsteil Bierlingen  
Innenbereich / Ortslage

77,-

Ortsnahe- und Gartenlandgrundstücke

10,-

   
Baugebiete  

Bienenstraße

77,-

Pfarrgasse

115,-

Brechengasse

115,-

Brand I, II, III

115,-

Im Ganser

77,-

Felldorfer Straße (unbebauter südlicher Teil)

115,-

Dorfwiesen

115,-

Stock-Berg

115,-

- Grundstücksbereich künftige Erschließung "Stock"

38,-

   
Gewerbebereiche  

Hauptstraße/Gwande

35,-

Neuhauser Straße

35,-

Südstraße

35,-

Felldorfer Straße

35,-

Bahnhofstraße

35,-

Stumpacher Weg

35,-

Stumpacher Weg –Erweiterung

35,-

   
Ortsteil Börstingen  
Innenbereich / Ortslage

77,-

Ortsnahe- und Gartenlandgrundstücke

10,-

   
Baugebiete  

Weinberge

115,-

Horber Steig I, II, III, Am Linsenrain, Blumenstraße, Fliederstraße, Sonnenbergstraße

115,-

Gartenstraße

115,-

Toracker

50,- unerschlossen

115,- erschlossen

   
Garagenplätze

40,-

   
Wilhelmshöhe

77,-

   
Gewerbebereiche  

Lindenstruth

35,-

Roth - ehemals Buse -

35,-

Rottenburger Straße

35,-

   

Ortsteil Felldorf

 

Innenbereich / Ortslage

77,-

Ortsnahe- und Gartenlandgrundstücke

10,-

   
Baugebiete  

Tulpenstraße ab Geb. 14 u. 9

115,-

Rosenstraße, Finkenstraße

115,-

Grund-Schießegart III

115,-

Grund-Schießegart II, Vogelsangstraße, Geb. 30 u. 32, Eyacher Straße

115,-

Kugelwasen

115,-

Fuchsgrube ab Geb. 6 u. 3 Sportplatzweg

115,-

Kapellenstraße

115,-

Dorfgärten

 

- Flst. am Schloßgartenweg

115,-

- unerschlossene Grundstücke

38,-

Lange Straße Süd

115,-

   
   

Ortsteil Sulzau

 

Innenbereich / Ortslage

77,-

Ortsnahe- und Gartenlandgrundstücke

10,-

Sommerhalde

77,-

   
Baugebiete  

Mühlacker I u. II

115,-

Breite

115,-

Mühlacker III

50,- unerschlossen

115,- erschlossen

Schuppengebiet Witthaustraße

15,-

   
Gewerbegebiete  

Clubhaus Golf

35,-

   
Mischbaufläche  

Breite

77,-

   

Ortsteil Wachendorf

 

Innenbereich / Ortslage

77,-

Ortsnahe- und Gartenlandgrundstücke

10,-

   
Baugebiete  

Brühl I u. II u. Erweiterung

115,-

Trillfinger Straße

115,-

Einmündung Lachenäckerweg

115,-

Großholzer Weg

115,-

   
Wohn- und Freizeitgebiet Holzwiesen  

Holzwiesen Altteil

77,-

Gebiet Kiefernweg/Waldstraße

115,-

Appartment-Gelände

77,-

Parkplatzflächen-Privat-

30,-

Bei landwirtschaftlichen Außenbereichshöfen wird ein Grundbetrag von 35,00 €/m² und ein Abschlag von ca. 50 %, somit 15,00 € / m² festgelegt.

Für landwirtschaftliche Flächen wurden folgende Bodenrichtwerte festgelegt:

  • Ackerflächen  2,00 € / m²
  • Wiesenflächen 1,00 € / m²

Ein besonderer Wert für Baumwiesen wurde nicht festgelegt, da hier eine Bewertung im Einzelfall erfolgen muss im Hinblick auf den Zustand und das Alter der vorhandenen Bäume.

Das Kartenmaterial, das die genaue Abgrenzung der Richtwertbereiche aufzeigt, kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Rathaus in Starzach-Bierlingen, Zimmer 21, eingesehen werden.

Starzach, 24. März 2017
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Stefan Blank
Vorsitzender