Erstellungsdatum 2015-11-02 14:32:01

Am 26.November 2015 verliert der alte Sachkundenachweis Pflanzenschutz seine Gültigkeit

Ab dem 26. November 2015 können Pflanzenschutzmittel für den Profibereich nur noch mit dem neuen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat eingekauft werden. Auch Verkaufspersonal und Berater müssen sachkundig sein. Wer den neuen Sachkundenachweis noch nicht beantragt hat, sollte dies umgehend erledigen, wenn er weiterhin Pflanzenschutzmittel professionell anwenden, verkaufen oder darüber beraten will.

Der alte Sachkundenachweis gilt weiterhin als Basis für den neuen Nachweis, auch bei verspäteter Antragstellung (Frist am 26. Mai 2015 abgelaufen). Am besten wird der Antrag online unter www.pflanzenschutz-skn.de gestellt. Der Antrag kommt dann automatisch zu dem für den Antragsteller zuständigen Landratsamt zur Bearbeitung. Bei den Landratsämtern kann der Antrag auch in Papierform gestellt werden. Die einmalige Bearbeitungsgebühr beträgt dann aber nicht 25,- EUR sondern 41,- EUR.

Dem Antrag muss unbedingt der Nachweis über die Sachkunde beigefügt werden. Ist der alte Sachkundenachweis bei Antragstellung älter als 3 Jahre, muss zusätzlich die Teilnahme an einer 4-stündigen Fortbildung nachgewiesen werden. Anschließend wird der Antrag geprüft und beschieden und der Antragsteller erhält einen Bescheid mit Gebührenrechnung. Nach Eingang der Zahlung wird die Karte gedruckt und direkt an den Antragsteller versandt.

Allerdings gelten für die jetzt verspätet eingehenden Anträge (Frist am 26.Mai abgelaufen) bestimmte Einschränkungen: Es gilt die neue Sachkunde-Verordnung. Danach schließt die Anwendersachkunde nicht mehr automatisch den Verkauf mit ein. Wer also Pflanzenschutzmittel verkaufen möchte, aber nur die Anwendersachkunde nach altem Recht besitzt, bekommt nach neuem Recht keine Sachkunde für den Verkauf attestiert. Betroffene erhalten weitere Informationen bei Herrn Maucher von der Abteilung Landwirtschaft des Landratsamtes Tübingen unter der Tel. Nr. 07071/207-4035.